Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte
Die Schweiz verfügt zwar über ein Behindertengleichstellungsgesetz und hat die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Doch werden diese elementaren Menschenrechte äusserst langsam oder gar nicht umgesetzt.
- Die Inklusions-Initiative fordert von Bund und Kantonen Massnahmen, um die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Selbstbestimmte Teilhabe
Menschen mit Behinderungen wollen, was für viele Menschen ohne Behinderung selbstverständlich ist: Entscheiden können, wo und mit wem sie leben, sich aus- und weiterbilden, arbeiten oder auch öffentliche Verkehrsmittel selbständig benutzen.
- Heute werden Menschen mit Behinderungen zu oft vergessen: Die Initiative fordert einen Paradigmenwechsel: Alle Menschen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mitbestimmen können. Inklusion geht uns alle an.
Freie Wahl von Wohnort und Wohnform
In der Schweiz leben rund 150’000 Menschen mit Behinderungen in einer Institution. So fehlen oft die Mittel für die Finanzierung der Unterstützung in selbstbestimmten Wohnformen. Dies obwohl diese Wohnformen für die Gesellschaft oft kostengünstiger sind! Zudem fehlt es häufig an ausreichend bezahlbaren und hindernisfreien Wohnungen. Mangels Alternativen sind Menschen mit Behinderungen oft gezwungen, in einem Heim zu wohnen.
- Die Inklusions-Initiative fordert, dass auch Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform und ihren Wohnort frei wählen können.
Nötige Assistenz sicherstellen
Mit der Inklusions-Initiative sollen Menschen mit Behinderungen die notwendigen Ressourcen erhalten, um sich mit Hilfe von Assistenzleistungen selbstbestimmt in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur einbringen zu können.
- Die heutigen Assistenzleistungen sind nicht ausreichend. Die Inklusions-Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Trägerschaft
Hinter der Inklusions-Initiative stehen ein überparteiliches, breit abgestütztes Initiativkomitee, ein Bürger:innen-Komitee mit über 1’000 Unterstützenden und eine Trägerschaft aus: AGILE.CH, Amnesty International Schweiz, Inclusion Handicap, Stiftung für direkte Demokratie und Tatkraft.
Spezialregelung für Menschen mit Einschränkungen beim Schreiben
Ausnahme zur Eintragung schreibunfähiger Stimmberechtigter: Sie (Blinde, Tetraplegiker, Personen mit vorübergehender Handverletzung usw.) unterzeichnen ein Referendum oder eine Volksinitiative, indem sie ihren eigenen Namen und Vornamen, ihr genaues Geburtsdatum und ihre Wohnadresse durch eine stimmberechtigte Person ihrer Wahl in die Unterschriftenliste eintragen lassen; diese Hilfsperson setzt in der Kolonne «Unterschrift» in Blockschrift ihren eigenen Namen samt dem Zusatz «im Auftrag» ein und fügt dort auch ihre eigenhändige Unterschrift bei.